Umsetzungskonzepte EG-Wasserrahmenrichtlinie - der Fahrplan zum intakten Gewässer
Natürliche Fließgewässer sind meist durch abwechselnde Breiten und Tiefen, regelmäßige Umlagerung in der Gewässersohle, variierende Strömungsmuster, Totholz im Gewässer, standortgerechte Vegetation und veränderliche und abwechslungsreiche Ufer gekennzeichnet. Ökologisch funktionierende Fließgewässer stellen eine Vernetzung verschiedenster Landschaftselemente sicher, sowohl entlang des Gewässers als auch zwischen Gewässer und Umland wie z. B. der Talaue und dem natürlichen Überschwemmungsgebiet. Sind diese Strukturen und Prozesse durch bauliche Maßnahmen, wie Sohl- und Uferverbauungen, Begradigungen und/oder hydraulische Veränderungen (künstliche Staubereiche, Veränderung der Wasserführung beispielsweise durch Wasserausleitungen oder, Hochwasserschutz) beeinträchtigt, hat das oft massive Auswirkungen auf die Artengemeinschaften und die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fordert den "guten ökologischen Zustand" bzw. das "gute ökologische Potential" aller Oberflächengewässer. Fließgewässer, die aufgrund von unnatürlichen Veränderungen in der Gewässerstruktur dieses Ziel verfehlen, sollen wieder ein strukturell möglichst natürliches Gewässerbild erhalten. In sogenannten Umsetzungskonzepten werden die in den für Behörden verbindlichen Maßnahmenprogrammen bereits aufgelisteten gewässerstrukturellen Maßnahmen für die jeweiligen Gewässer flächenscharf dargestellt.
Der "Kartendienst Gewässerbewirtschaftung" gibt Auskunft über den Zustand ausgewählter Gewässer und geplante Maßnahmen im Amtsbereich.