Renaturierungen an kleinen Gewässern
Die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung umfasst auch deren Pflege und Entwicklung. Neben dem Gewässerausbau sind dies nach dem Bayerischen Wassergesetz Pflichtaufgaben der Gemeinden und Städte, sowie von Wasser- und Bodenverbänden, die diese im Rahmen der wasserrechtlichen Vorgaben wahrnehmen. Sie werden von den Gewässer-Nachbarschaften und vom Wasserwirtschaftsamt unterstützt.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden finanziell nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas).