Pilotprojekt „Studie Schwammdorf“ Weidensees
Maßnahmen zum Wasserrückhalt in Siedlungsgebieten werden für Städte schon seit Längerem im Konzept „Schwammstadt“ untersucht und realisiert. Dabei wird Regenwasser wie in einem Schwamm zurückgehalten für die Bewässerung von Grünanlagen, für die Verwendung als Brauchwasser oder direkt vor Ort versickert. Neben den kleinklimatischen Auswirkungen, die z. B. Hitzeperioden erträglicher machen, bestehen auch positive Auswirkungen auf die öffentliche Kanalisation. Dort verringern sich bei normalen Niederschlägen die Abflussmengen deutlich. Allerdings ist für Starkniederschläge, welche die Leistungsfähigkeit der Kanalisation übersteigen, auch hier das Offenhalten von Notabflusswegen unerlässlich.
Das besondere im Sonderförderprojekt „Studie Schwammdorf“ ist, dass die Planungen sich nicht auf Neubaugebiete beziehen, sondern Maßnahmen im Bestand konzipiert werden. Es soll untersucht werden, wie weit die Anwendung von Schwammelementen auf den privaten Grundstücken die kommunalen Abwasseranlagen entlasten kann.
Ortseingang von Weidensees
In Weidensees wird das im Mischsystem erfasste Abwasser derzeit einer kommunalen Teichkläranlage zugeführt. Mischsystem bedeutet, dass Schmutzwasser (häusliches Abwasser) gemeinsam mit dem Niederschlagswasser der angeschlossenen Dach- und Hofflächen sowie Straßen abgeleitet wird. Wegen der Lage im Karstgebiet, in dem dauerhaft wasserführende Gewässer kaum vorhanden sind, wird das behandelte Abwasser versickert und so dem Grundwasser zugeführt. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen zum Grundwasser- und Gewässerschutz plant die Stadt Betzenstein, die Teichkläranlage aufzulassen und das Abwasser stattdessen der zentralen Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein zuzuführen.
Mit Fördermitteln des Freistaats Bayern wurden bereits ein Pumpwerk mit Druckleitung und ein Regenüberlaufbecken (RÜB) neben der Teichkläranlage Weidensees errichtet. Diese Becken sind im Mischsystem notwendig, um bei Regenereignissen die stark ansteigenden Abwassermengen zwischenzuspeichern und zu verhindern, dass Kläranlagen und Pumpwerke überlastet werden.
Ist das Volumen eines RÜB ausgeschöpft, springt dort ein Überlauf an. Dieses Wasser ist zwar um sich absetzende Stoffe reduziert, aber es handelt sich um verdünntes, unbehandeltes Abwasser. Zum Schutz des Grundwassers ist dafür deshalb eine weitere Behandlung erforderlich, z. B. mit einem Retentionsbodenfilter (schilfbewachsener Kiesfilter). In Weidensees ist für das bestehende innerörtliche Pumpwerk „Nord“, welches das gesammelte Abwasser eines Teilbereiches von Weidensees zum anderen Ortsbereich überführt, ein weiteres RÜB mit denselben Anforderungen notwendig.
Die Anwendung von Schwammelementen und ggf. die Neuordnung der Straßenentwässerung sollen zu einer deutlichen Reduzierung der Abwassermengen führen. Dies würde den Betriebsaufwand im Pumpwerk und in der Kläranlage verringern und einen unmittelbaren finanziellen Vorteil darstellen. Auch soll untersucht werden, ob die Änderungen der Abflussmengen Einsparungen im Kanalnetz oder den Abwasserbehandlungsanlagen ermöglichen.
Um von allgemeinen Mengen- und Belastungsannahmen für Abwasser zur besonderen konkreten Betrachtung zu kommen, läuft derzeit die Erfassung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen, die über das Pilotprojekt gefördert wird. Die öffentlichen Kanäle hat die Stadt Betzenstein bereits in eigener Zuständigkeit erfassen lassen (Pflichtaufgabe).
Außerdem wurde das RÜB provisorisch angeschlossen, um dessen Füll- und Entlastungsverhalten messen zu können. Das Abwasser wird jedoch weiterhin der Teichkläranlage Weidensees zugeführt und dort behandelt.
Messeinrichtung
Neben Entscheidungen zur praktischen Umsetzung im Abwassersystem geht es für die Stadt Betzenstein auch um die satzungsrechtlichen Grundlagen.
Projektbeteiligte
- Stadt Betzenstein
- Ingenieurbüro Baurconsult (Auftragnehmer)
- KIT Karlsruhe (Auftragnehmer)
- Rödl & Partner (Auftragnehmer)
- Hochschule Hof
- Wasserwirtschaftsamt Hof
- Regierung von Oberfranken
Gefördert durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Projektlaufzeit
März 2024 - Dezember 2026