Verhalten im Notfall - So reagieren Sie richtig!
Gewässer sind empfindliche Ökosysteme. Verschmutzungen etwa beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können Gewässer und die darin lebenden Pflanzen und Tiere empfindlich schädigen. Schadstoffe im Grundwasser gefährden die Trinkwasserversorgung und können sehr aufwändige und kostspielige Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Wird von Ihnen eine Verunreinigung festgestellt, können Sie durch schnelles und gezieltes Handeln helfen, die Schäden einzuschränken.
Gewässerverschmutzung / Fischsterben
Sehen Sie mehrere tote Fische im Wasser treiben, melden Sie dies bitte umgehend der Polizei! Diese ist am schnellsten vor Ort und zieht die notwendigen Fachstellen zu Rate.
Teilen Sie prinzipiell Gewässerverunreinigungen der Polizei mit. Die Polizei übernimmt die Ermittlungen.
Gewässerverunreinigung ist ein Straftatbestand gem. § 324 StGB!
Das Wasserwirtschaftsamt berät die Polizei fachlich, übernimmt die Wasseranalytik, veranlasst Fischuntersuchungen und erstellt ein Gesamtgutachten.
Hochwasser
Auskünfte zur örtlichen Hochwasserlage erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. beim Wasserwirtschaftsamt.
Aktuelle bayernweite Informationen, wie der Hochwasserlagebericht oder Wasserstands- und Niederschlagsdaten stellt der Hochwassernachrichtendienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur Verfügung.
Über die Internetseite Hochwasser.Info.Bayern können Sie sich über wertvolle Hinweise vor, während und nach dem Hochwasser informieren.
Während des Hochwassers sollten Sie folgendes beachten:
- Folgen Sie den Anweisungen der Rettungskräfte.
- Schutz von Menschenleben geht immer vor.
- Gehen Sie nicht in den Keller oder die Tiefgarage. Meiden Sie Uferbereiche.
- Befahren Sie keinesfalls mit dem Auto überflutete Straßen.
Mit dem Themenbereich Naturgefahren des UmweltAtlas Bayern können Sie sich über Hochwassergefahren sowie zur Veröffentlichungen von vorläufig gesicherten und amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten in Ihrem Gebiet informieren.
Weiterführende Informationen
Müllablagerungen
Müll kann wegen der darin enthaltenen Schadstoffe zu einer Verunreinigung des Grundwassers führen.
Wenn Sie wilde Müllablagerungen feststellen, informieren Sie umgehend die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt).
Bei offensichtlicher Gefahr, sofort die Polizei informieren! Diese zieht die notwendigen Fachstellen zu Rate und übernimmt ggf. die Ermittlung.
Für den Vollzug des Abfallrechts ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig.
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung ist eine Straftat!
Ölunfall
Hat sich ein Ölunfall oder ein Unfall mit anderen wassergefährdenden Stoffen ereignet, so leiten Sie bitte folgende Sofortmaßnahmen ein:
- Verständigen Sie über Notruf die Feuerwehr, Tel. 112. Diese entscheidet vor Ort, ob und welche anderen Fachstellen hinzu gerufen werden müssen.
Machen Sie möglichst genaue Angaben, was ausgelaufen ist: Wo Was Wie viel - Verhindern Sie, wenn möglich, das weitere Auslaufen (z.B. Heizung abschalten, schadhaften Behälter abdichten).
- Verhindern Sie, wenn möglich, das weitere Ausbreiten (z.B. mit Ölbindemittel, Sand, Sägespänen).
- Verschließen bzw. verstopfen Sie wenn möglich Einläufe in die Kanalisation, Lichtschächte usw.
- Warten Sie auf das Eintreffen der Feuerwehr.
Achten Sie darauf, sich selbst nicht zu gefährden.
Problem mit Leitungswasser
Die Überwachung der Wasserversorgung nimmt die Abteilung "Gesundheit" im jeweiligen Landratsamt wahr.
Treten Probleme mit Ihrer örtlichen Wasserversorgung auf, ist ihr kommunaler Wasserversorger dafür zuständig.
Zu Fragen des Trinkwasserschutzes, der Trinkwassergewinnung, der Trinkwasserschutzgebiete und zu sonstige Fachfragen kontaktieren Sie bitte das Wasserwirtschaftsamt.