Maßnahmen - EG-Wasserrahmenrichtlinie
Unzureichende Reinigungsleistung von Kläranlagen, Einträge aus der Landwirtschaft und der Industrie, Begradigungen von Gewässern, Bauwerke innerhalb unserer Gewässer wie Wehre oder Abstürze (Querbauwerke), die Fischen, kleinen Wasserlebewesen oder auch dem Geschiebe (Material der Gewässersohle, das natürlicherweise weitertransportiert wird) den Weg versperren… Das Wissen um eine Gewässerbewirtschaftung im Einklang mit Natur und Umwelt reifte mit den Jahren und Techniken zur Säuberung unseres Abwassers entwickeln sich ständig weiter.
Was lange funktional und gut schien, wie zum Beispiel die Begradigung von Flüssen zum Zwecke des Hochwasserschutzes und besseren Landbewirtschaftung, führte mit den Jahren zu Problemen. Mit der Zeit ging es unseren Gewässern immer schlechter. Über die Jahre wurde uns daher immer stärker bewusst, wie wichtig ein funktionierendes Ökosystem als natürliche Lebensgrundlage ist.
Deshalb einigte sich die EU darauf, eine einheitliche Richtlinie für alle europäischen Länder zu erlassen, die dafür sorgen soll, dass es unseren Gewässern wieder bessergeht– die europäische Wasserrahmenrichtline (EG-WRRL). Diese fordert bis zum Jahr 2027 für alle Länder Europas den "guten Zustand" ihrer Gewässer.
An allen Wasserwirtschaftsämtern Bayerns wird derzeit an der fristgerechten und zweckmäßigen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gearbeitet.
Auf dem Weg dorthin wird der Zustand der Gewässer von der Wasserwirtschaftsverwaltung erhoben, analysiert und bewertet, werden Bewirtschaftungspläne aufgestellt und Maßnahmen- und Überwachungsprogramme durchgeführt