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Gehölzpflege

Bäume und Sträucher entlang der Gewässer zu pflegen, ist eine unserer wichtigen Aufgaben. Dabei ist es wichtig, die Balance zwischen Natur und Sicherheit zu finden. Gehölze an den Flüssen und Bächen haben eine wichtige Funktion im Ökosystem Gewässer als Lebensraum oder Schattenspender. Dennoch ist es oft notwendig, Bäume und Sträucher zu schneiden oder zu entfernen, wenn sie für den Menschen oder Infrastrukturanlagen gefährlich werden können. Wir führen Gehölzpflege daher aus unterschiedlichen Gründen durch.

Gehölzpflege zur Abflusssicherung

Durch Pflege von Bäumen und Sträuchern an größeren Flüssen sorgt unser Team dafür, dass Hochwasser im nötigen Umfang abfließen kann. Aufgabe ist es, einen ausreichend großen Abflussquerschnitt wiederherzustellen bzw. sicherzustellen und dazu Gehölze im notwendigen Maß zurückzuschneiden. Bäume, die wasserbauliche Anlagen gefährden können, werden entfernt. Bäume und Totholz sollen dann als wertvolle Strukturelemente im Gewässer verbleiben, wenn sie keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss haben.

Gehölzpflege zur Verkehrssicherung

Die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen umfasst Gefahren, die insbesondere von umstürzenden Bäumen und/oder herabfallenden Ästen ausgehen können. Zuständig für die Verkehrssicherheit von Bäumen ist grundsätzlich der Grundeigentümer. Als Vertreter des Grundeigentümers Freistaat Bayern tragen wir die Verantwortung dafür, dass niemand durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume von „unseren“ Grundstücken in Gefahr kommt. Deshalb sind regelmäßige Kontrollen wichtig, die für die Baumbeschau geschulte Personen durchführen. Wenn Schäden an einem Baum festgestellt werden, die zu einer Gefährdung der Nutzer von Wegen oder ähnlichem führen können, hat der Schutz der Nutzer Vorrang und wir müssen Bäume und Sträucher zurückschneiden.

Auf unseren Flächen findet keinerlei Holzgewinnung oder Waldbewirtschaftung zum Zwecke der Gewinnerzielung statt.

Gehölzpflege an Hochwasserschutzdeichen

Hochwassersschutzdeiche sind technische Bauwerke, die nach den geltenden Normen und Regeln grundsätzlich frei von Baum- und Strauchbewuchs sein müssen. Wo dennoch Bäume und Sträucher auf unseren Deichen wachsen und nicht Ausnahmen (z. B. Deiche mit tragender Innendichtung) greifen, wird dieser Bewuchs im Rahmen der Deichunterhaltung entfernt.

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