Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - der Fahrplan zum intakten Gewässer

Wie alles begann…

Unzureichende Reinigungsleistung von Kläranlagen, Einträge aus der Landwirtschaft und der Industrie, Begradigungen von Gewässern, Bauwerke innerhalb unserer Gewässer wie Wehre oder Abstürze (Querbauwerke), die Fischen, kleinen Wasserlebewesen oder auch dem Geschiebe (Material der Gewässersohle, das natürlicherweise weitertransportiert wird) den Weg versperren… Das Wissen um eine Gewässerbewirtschaftung im Einklang mit Natur und Umwelt reifte mit den Jahren und Techniken zur Säuberung unseres Abwassers entwickeln sich ständig weiter.

Was lange funktional und gut schien, wie zum Beispiel die Begradigung von Flüssen zum Zwecke des Hochwasserschutzes und besseren Landbewirtschaftung, führte mit den Jahren zu Problemen. Mit der Zeit ging es unseren Gewässern immer schlechter. Über die Jahre wurde uns daher immer stärker bewusst, wie wichtig ein funktionierendes Ökosystem als natürliche Lebensgrundlage ist.

Deshalb einigte sich die EU darauf, eine einheitliche Richtlinie für alle europäischen Länder zu erlassen, die dafür sorgen soll, dass es unseren Gewässern wieder bessergeht– die europäische Wasserrahmenrichtline (EG-WRRL).

Richtlinien, die von der EU erlassen werden, müssen von den Mitgliedsstaaten in eigenes Recht umgesetzt werden. Deshalb wurde dies auch im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fixiert. Dies ist die gesetzliche Grundlage, um das Ziel, alle unsere Gewässer bis 2027 in einen guten Zustand zu bringen, erreichen zu können.

Nähere Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie finden Sie dazu auch unter www.wrrl.bayern.de.

Umsetzungskonzepte WRRL

Wasserwirtschaft Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Kartendarstellung mit Möglichkeit zum Wechsel in die Internetangebote anderer Wasserwirtschaftsämter