Abwasserentsorgung im Amtsgebiet

Das Wasserwirtschaftsamt Hof

  • berät Kommunen, Gewerbe- und Industriebetriebe bei Fragen der Abwassersammlung und Abwasserbeseitigung
  • berät Kommunen, Zweckverbände und deren Ingenieurbüros insbesondere bei der Planung und Finanzierung von Abwasseranlagen
  • verwaltet staatliche Zuwendungen für den Bau von Abwasseranlagen (Finanzierung und Abrechnung von Vorhaben)
  • prüft abwassertechnische Planungen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit
  • prüft und begutachtet Abwasserbeseitigungspläne (Bauentwürfe) in wasserrechtlichen Verfahren
  • begutachtet Abwassereinleitungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Güte, Aufnahmefähigkeit und Nutzungsmöglichkeiten der Gewässer.

Die 128 Kläranlagen in unserem Amtsbereich haben zusammen eine Behandlungskapazität für 1,45 Mio Einwohnerwerte (diese Kennzahl berücksichtigt sowohl Einwohner als auch Anteile aus Gewerbe und Industrie). Allerdings decken die Kläranlagen in Bayreuth, Hof und Kulmbach mit jeweils rund 300.000 Einwohnerwerten den größten Anteil davon ab. Dort werden zentrale Großkläranlagen mit modernster Technologie und fachlich hochqualifiziertem Personal betrieben.

Die ländlichen Anlagen sind meist viel kleiner. So sind im Landkreis Bayreuth 31 von 44 Kläranlagen auf unter 5.000 Einwohnerwerte ausgelegt, im Landkreis Hof sind es 29 von 33, im Landkreis Kulmbach 29 von 34 und im Landkreis Wunsiedel 9 von 17. Die kleinste kommunale Abwasserbehandlungsanlage ist auf 52 Einwohnerwerte bemessen.

Weitere kommunale Kläranlagen sind als Kleineinleiter eingestuft, da sie weniger als 8 m³ Abwasser pro Tag ausstoßen.

Die Anschlussgrade der Bürger an kommunale Abwasserbehandlungsanlagen liegen mit über 98,5% natürlich in den Städten Bayreuth, Hof, Kulmbach, Marktredwitz und Wunsiedel am höchsten. In den Landkreisen liegt der durchschnittliche Anschlussgrad an zentrale Anlagen bei 93 %.

Das Abwasser von mehr als 28.000 Einwohnern wird derzeit noch nicht nach dem Stand der Technik behandelt. Geplant ist, dass rund 10.000 Einwohner noch an zentrale Anlagen anschließen und mehr als 18.000 Einwohner ihr Abwasser weiterhin dezentral über Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik behandeln und entsorgen.

Stand der Abwasserbeseitigung 31. Dezember 2007

Stadt / Landkreis
Einwohner
davon mit Anschluss
an zentrale Abwasser-
behandlung
davon mit geplantem Anschluss
davon auf Dauer
mit dezentraler Abwasser-
behandlung
Fläche (km²)
Einwohner pro km²
Stadt
Hof
47.803
47.625
25
153
58
827
Stadt Bayreuth
75.773
75.449
34
290
67
1133
Lkr. Bayreuth
111.558
101.093
4.043
6.422
1051
106
Lkr.
Hof
106.946
97.311
3.885
5.750
855
125
Lkr. Kulmbach
79.512
75.312
1.142
3.058
654
122
Lkr. Wunsiedel
84.602
81.291
471
2.840
491
172

Folgende Besonderheiten bei der Abwasserentsorgung treten im Amtsbereich auf:

Weitergehende Reinigungsanforderungen

Aufgrund der Umweltkatastrophen in der Nordsee beschlossen alle Anliegerstaaten Anfang der 1990-iger Jahre, den Nährstoffeintrag über die Zuflüsse drastisch zu senken. Dies betrifft mit den Einzugsgebieten der Sächsischen Saale und des Mains fast den gesamten Amtsbereich. Die Umsetzung dieser Erfordernisse zog Mitte der 1990er Jahre die Errichtung dritter Reinigungsstufen in allen großen Kläranlagen nach sich, die seitdem die Belastung mit Phosphat, auf dem das Algenwachstum beruhte, deutlich gesenkt haben.

Zusätzliche Reinigungsanforderungen im Karstgebiet

Die Fränkische Schweiz ist ebenfalls ein sensibles Gebiet, da über Karsthöhlen und durchlässige Gesteine die Gefahr besteht, schädliche Stoffe und Keime in das Grundwasser einzutragen. Deshalb sind Kläranlagen, egal ob große kommunale oder kleine private, hier besonders sorgsam zu planen und zu betreiben.

Vollständige Abwasserfernhaltung aus Gewässern mit Flussperlmuschel

Ein besonderer Schutzbedarf besteht im Dreiländereck Bayern-Böhmen-Sachsen für die noch bestehenden Flussperlmuschelbestände. Das Abwasser der Siedlungen wird fast vollständig aus dem sensiblen Gebiet herausgeleitet. Für den erhöhten Aufwand haben der Freistaat Bayern, die Europäische Union und die Kommunen auch umfangreiche finanzielle Mittel bereitgestellt.

Bauen auf dem Lande

Die ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers ist eine der elementaren Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung. In öffentlich erschlossenen Baugebieten wird dies in der Regel durch Anschluss an die vorhandenen kommunalen Abwasseranlagen sichergestellt. Stehen solche Einrichtungen nicht zur Verfügung, z. B. in Streusiedlungen oder bei abgelegenen Einzelanwesen, muss der Bauherr eines Wohnhauses die zur Abwasserableitung und -behandlung notwendigen Anlagen in eigener Verantwortung planen, bauen und betreiben. Die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen muss er selbst tragen.

Die Entscheidung, ob die Abwasserbeseitigung in einer Ortschaft öffentlich oder privat erfolgt, trifft die Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Satzungshoheit. Hier sind jedoch eine Reihe gesetzlicher Vorgaben und sowohl technische als auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten.

Für den ländlichen Raum haben Kommunen, Kreisverwaltungsbehörden und Wasserwirtschaftsämter „bezeichnete Gebiete“ ausgewiesen, für die folgende Anforderungen hinsichtlich der Abwasserbeseitigung gelten:

Gebietsklasse I:

Gebiete, in denen das Abwasser bereits zentral entsorgt wird.

Gebietsklasse II:

Gebiete, in denen das Abwasser kurzfristig (ca. 5 Jahre) zentral entsorgt werden wird und übergangsweise eine Einleitung des gereinigten Abwassers in den Untergrund oder in ein oberirdisches Gewässer in Betracht kommt ("kurzfristige Übergangslösung").

Gebietsklasse III:

Gebiete, in denen damit zu rechnen ist, dass die Gemeinde längerfristig (mehr als 5 Jahre) die notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße zentrale Entsorgung nicht schaffen wird und eine Einleitung von mechanisch-biologisch gereinigtem Abwasser entweder in den Untergrund oder in ein oberirdisches Gewässer in Betracht kommt ("längerfristige Lösung").

Gebietsklasse IV:

Alle sonstigen Gebiete, bei denen Bauvorhaben mit Kleinkläranlagen als Einzelfall unzulässig sind oder im Einzelfall weiterhin dem Wasserwirtschaftsamt vorgelegt werden müssen.

Den aktuellen Sachstand der Gebietsklassen-Einteilung erfahren Interessenten bei der unteren Wasserbehörde ihres zuständigen Landratsamtes bzw. ihrer kreisfreien Stadt.

Weiterführende Informationen

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