Gewässerentwicklungskonzepte

Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) an staatlichen Gewässern sind inhaltlich mit der zuständigen Naturschutzbehörde, der Fachberatung für Fischerei bzw. in Auwaldgebieten auch mit dem Amt für Land- und Forstwirtschaft abgestimmt. Bei Überschneidung mit Natura 2000 Gebieten nach der EG-Vogelschutzrichtlinie bzw. EG-Flora-Fauna-Habitatrichtlinie werden deren Ziele in die GEK integriert, soweit entsprechende Managementpläne vorliegen. Ohne solche steht die konkrete Umsetzung einzelner Maßnahmen aus der GEK unter dem Vorbehalt der Verträglichkeit mit den Natura-2000-Schutzzielen.
Bei dem in den GEK dargestellten Grunderwerbsvorschlag handelt es sich um den gesamten Flächenbedarf für alle Maßnahmenvorschläge. Dieser konkretisiert sich jedoch erst, wenn Maßnahmen zur Umsetzung vorgesehen sind und der Grunderwerb erfolgt auf rein freiwilliger Basis.
Die Internetpräsentation enthält beispielhaft aktuelle GEK ab dem Jahr 2001. Aus Gründen der Übersicht beschränkt sich das Angebot auf die planerische Darstellung von Zielen und Maßnahmen. Der Bearbeitungsmaßstab ergibt sich im Wesentlichen aus der Gewässergröße und dem Umfang des Planungsgebietes. Zur Erstellung der GEK wurden Daten der Bayerischen Landesvermessungsverwaltung verwendet. Dementsprechend ist der Quellvermerk auf den Karten zu beachten.