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Unsere Aufgaben
Wir schützen
- das Grundwasser flächendeckend
- Quellen, Fließgewässer und Seen
- den Boden als Lebensgrundlage
- Siedlungsgebiete vor Hochwasser
Fließgewässer - ein oberirdischer Teil des Wasserkreislaufes
Wir betreuen
- 152 km Gewässer erster Ordnung: Gewässerpflege, Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes
- im Auftrag des Bezirks Oberfranken ebenso 360 km Gewässer zweiter Ordnung
- Hochwasserschutzmaßnahmen oft in eigener Planung und Bauleitung
- die staatliche Förmitztalsperre
- ein umfangreiches Messnetz für Grund- und Oberflächenwasser
- Fortbildungsveranstaltungen der kommunalen "Nachbarschaften" (Trinkwasser, Abwasser, Gewässer dritter Ordnung)
Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz
Zahlreiche Querverbauungen in der Eger wurden naturnah gestaltet.
Wir kontrollieren
- die Einhaltung der wasserrechtlichen Genehmigungen
- die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers
- durch amtliche Probenahmen die abgaberelevanten Werte der Abwassereinleiter
- die Sicherheit wasserbaulicher Anlagen und Hochwasserschutzbauten
Erfassung von Fließgewässerorganismen
Abflusspegel am Weißen Main bei Bad Berneck
Wir beraten
- die Kommunen bei Fragen der baulichen Entwicklung, der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung, beim Vollzug der Wassergesetze und der möglichen staatlichen Förderprogramme
- die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen in technischer und rechtlicher Hinsicht
- Ingenieurbüros, Baufirmen und alle anderen in der Wasserwirtschaft tätigen Unternehmen
- bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen direkt vor Ort
- in Fortbildungsveranstaltungen die nachbarschaftlich zusammenarbeitenden Unternehmen
- bayerische Unternehmen im internationalen Wassergeschäft im Projekt Technologie-transfer Wasser
Trinkwasserhochbehälter in Weißdorf
Kläranlage Selbitztal
Wir begutachten
- wasserrechtliche Anträge im Auftrag der Kreisverwaltungsbehörden
(Untere Wasserbehörden) - die Wirtschaftlichkeit kommunaler Vorhaben zur Aufnahme in staatliche Förderprogramme
- wasserwirtschaftliche Tatbestände bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
